Ergänzt wird der Aktionsplan durch unsere Entschlossenheit, die Menschenrechte und die Demokratie im eigenen Land, in Europa, zu stärken. Der neue interne europäische Aktionsplan für Demokratie wird zusammen mit dem neuen Mechanismus, um Rechtsstaatlichkeit zu fördern, unsere Bürger weiter stärken und die Demokratien in der gesamten EU widerstandsfähiger machen und besser für das digitale Zeitalter rüsten. Denn kein Land hat eine perfekte Menschenrechtsbilanz. Menschenrechte zu schützen, ist und bleibt ein ständiges Unterfangen.
Die am 7. Dezember 2020 angenommene globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte sieht das Einfrieren der Vermögenswerte der in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen in der EU vor. Diese Maßnahme stärkt auch den Aktionsplan und war die erste, die im Rahmen dieses Plans durchgeführt wurde. Das erste umfassende Paket von Sanktionen im Rahmen dieser neuen Regelung wurde im März 2021 angenommen, darunter Sanktionen gegen zwei libysche Milizionäre, die für Tötungen verantwortlich sind sowie dafür, dass man Personen hat verschwinden lassen.
Bei dem Aktionsplan geht es nicht darum, jemandem ein Modell aufzuzwingen. Aber wir werden unsere Bedenken bei Bedarf äußern, und wir erwarten von unseren Partnern, dass sie dasselbe tun.
Als Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Menschenrechte spiele ich eine zentrale Rolle dabei anzuleiten, wie man den Aktionsplan umsetzt. Dialog und Zusammenarbeit sind von entscheidender Bedeutung. Wir sind immer bereit, zuzuhören und eng mit anderen zusammenzuarbeiten, um an unseren gemeinsamen Problemen zu arbeiten und diese zu lösen. Bei dem Aktionsplan geht es nicht darum, jemandem ein Modell aufzuzwingen. Aber wir werden unsere Bedenken bei Bedarf äußern, und wir erwarten von unseren Partnern, dass sie dasselbe tun. Ich betone nochmals: Menschenrechte sind universell.